Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007


Schlagworte

Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007; Hochparterrewohnung; Wandfliesen in der Küche; fehlende Steckdose im Bad; fehlende Anschlussmöglichkeit für Waschmaschine; Rollladen in Hochparterrewohnung; Abstellraum; ungepflegte Müllstandsfläche; keine besonders ruhige Straße bei Kindergarten und Schulhort in der Nachbarschaft

Leitsätze

1. Eine im Hochparterre (halb Treppe) gelegene Wohnung steht einer Erdgeschosswohnung nicht gleich.

2. Wandfliesen in der Küche sind nur dann wohnwerterhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich der Spüle abgedeckt ist.

3. Das Fehlen eines gesonderten Waschmaschinenanschlusses ist ebenso wohnwertmindernd wie das Fehlen einer Steckdose im Bad und das Vorhandensein nur einer Steckdose im Wohnzimmer.

4. Rollläden in einer Hochparterrewohnung sind nicht wohnwerterhöhend.

5. Eine nicht verschließbare Abstellnische steht einem Abstellraum nicht gleich.

6. Eine ungepflegte und offene Müllstandsfläche im Umfeld der Wohnung ist wohnwertmindernd.

7. Ein etwa 25 m von der Wohnung entfernter Kindergarten und Schulhort steht der Einordnung der Straße als besonders ruhig entgegen.

(Leitsätze der Redaktion)

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