Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005


Schlagworte

Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005; gemieteter Kaltwasserzähler; Wandfliesen im Arbeitsbereich; Sondermerkmal "Modernes Bad"; türhohe Verfliesung; wandhängendes WC

Leitsätze

1. Auch ein gemieteter Kaltwasserzähler ist wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel.

2. Wandfliesen im Arbeitsbereich der Küche sind nur dann wohnwert-erhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich Spüle abgedeckt ist.

3. Ein modernes Bad i. S. d. Berliner Mietspiegels 2005 setzt kein wandhängendes WC mit unter Putz verlegtem Spülkasten voraus. Vielmehr reicht eine Verfliesung des Bodens und der Wände sowie der Badewanne aus. Die Verfliesung der Wände ist als "türhoch" anzusehen, wenn sie eine Höhe von etwa 2 m erreicht.

(Leitsätze der Redaktion)

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