Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Mieterhöhung; fehlender Balkon; Badverfliesung; Instandhaltungszustand
Leitsätze
1. Das Fehlen eines Balkons ist nicht wohnwertmindernd.
2. Die Wände des Bades sind überwiegend gefliest, wenn die Verfliesung im Nutzbereich 1,46 m hoch reicht.
3. Für einen schlechten Instandhaltungszustand reichen beschränkte bauliche Mängel nicht aus.
(Leitsätze der Redaktion)
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