Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Zuzahlung des Vermieters für Einbauküche; Waschküche als zusätzlicher Raum; Spüle, Ober- und Unterschränke; Fehlen einer Steckdose im Bad; unzureichende Elektroinstallation; Waschküche ist als zusätzlicher Nutzraum wohnwerterhöhend; Küchenmöbel
Leitsätze
1. Leistet der Vermieter einen Zuschuss von 2.000 DM zum Kauf von Spüle, Ober- und Unterschränken nebst Herd, gilt die Wohnung als mit Einbauküche und Spüle im Sinne der Orientierungshilfe ausgestattet.
2. Bei Fehlen einer Steckdose im Badezimmer liegt eine unzureichende Elektroinstallation vor.
3. Eine Waschküche ist als zusätzlicher Nutzraum wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
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