Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Spanneneinordnung; 70 Jahre alte Bodenfliesen in der Küche; unzureichende Elektroinstallation; Betrieb von elektrischen Haushaltsgeräten; Loggia mit 2,5 m2 nicht wohnwerterhöhend; zusätzlicher Nutzraum außerhalb der Wohnung (Waschküche); Auftreten von Ratten; aufwendiges Wohnumfeld; ungepflegte und offene Müllstandsfläche; Instandhaltungszustand des Hauses; Waschmaschine
Leitsätze
1. Auch fast 70 Jahre alte Bodenfliesen in der Küche sind wohnwerterhöhend.
2. Eine unzureichende Elektroinstallation liegt vor, wenn die Stromversorgung den Gebrauch einer Vielzahl von elektronischen Haushalts-, Kosmetik- und Unterhaltungsgeräten nicht mehr ermöglicht.
3. Eine Loggia mit einer Fläche von 2,5 m2 ist nicht wohnwerterhöhend.
4. Eine Waschküche außerhalb der Wohnung ist wohnwerterhöhend.
5. Das Auftreten von Ratten stellt einen behebbaren Mangel dar und spielt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete keine Rolle.
6. Eine ungepflegte und offene Müllstandsfläche ist nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel nur dann wohnwertmindernd, wenn beide Kriterien erfüllt sind; dass gelegentlich einzelne Mülltonnen wegen des anfallenden Mülls nicht ganz geschlossen werden können, rechtfertigt nicht die Annahme einer ungenügenden Pflege der Müllstandsfläche.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?