Urteil Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2007
Schlagworte
Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2007, geräumiger Balkon, Nische kein Abstellraum, unzureichende Elektroinstallation, ungünstiger Wirkungsgrad der Heizungsanlage, Müllschlucker als gestaltete und abschließbare Müllstandsfläche, stark vernachlässigte Umgebung (Graffiti)
Leitsätze
1. Ein Balkon von 1,80 m x 2,00 m ist nicht als groß und geräumig anzusehen.
2. Eine Nische in einem Zimmer ist einem Abstellraum nicht gleichzustellen.
3. Eine Elektroinstallation ist unzureichend, wenn es in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche jeweils nur zwei Steckdosen gibt und im Bad und Flur überhaupt keine Steckdosen vorhanden sind.
4. Eine Heizungsanlage weist mangels weiteren Vortrags nicht allein deswegen einen ungünstigen Wirkungsgrad auf, weil sie über 20 Jahre alt ist, wenn im Jahre 2001 zumindest neue Brenner integriert wurden.
5. Ein Müllschlucker ist einer gestalteten und abschließbaren Müllstandsfläche gleichzusetzen.
6. Der Vortrag des Mieters, nahezu jedes Haus in der näheren Umgebung sei mit Graffiti verschmiert, reicht nicht aus, um von einer stark vernachlässigten Umgebung ausgehen zu können.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
