Urteil Orientierungshilfe des Mietspiegels 2003 zur Spanneneinordnung heranzuziehen
Schlagworte
Orientierungshilfe des Mietspiegels 2003 zur Spanneneinordnung heranzuziehen
Leitsatz
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung heranzuziehen, auch wenn sie nicht Bestandteil des qualifizierten Berliner Mietspiegels 2003 ist.
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