Urteil Orientierungshilfe
Schlagworte
Orientierungshilfe; rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss; Wasserleitungen auf Putz; Lärm
Leitsätze
1. Ein rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss ist schon dann anzunehmen, wenn der Mieter die Möglichkeit hat, einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abzuschließen, der eine entsprechende Dose installiert.
2. Ob Wasserleitungen überwiegend auf Putz liegen, richtet sich nicht nach der Wohnung insgesamt, sondern nur nach der Zahl der Feuchträume.
3. Ob eine hohe Lärmbelästigung im Wohnumfeld anzunehmen ist, kann nicht aus einem Sachverständigengutachten für ein Haus in derselben Straße abgeleitet werden, das sich in Nähe zu der Schienenstrecke und Ausrichtung unterscheidet.
(Leitsätze der Redaktion)
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