Urteil Orientierungshilfe
Schlagworte
Orientierungshilfe; freistehende nicht verblendete Badewanne; Fliesenspiegel; Wandfliesen im Arbeitsbereich; Abstellraum; aus 1950 stammende Kücheneinrichtung; moderne Einbauküche; Nische im Flur; fehlende Steckdose im Bad; Linoleumfußboden kein hochwertiger Bodenbelag
Leitsätze
1. Eine freistehende Badewanne ohne Verblendung ist negativ zu bewerten.
2. Das Merkmal "Wandfliesen im Arbeitsbereich" liegt nur dann vor, wenn der Fliesenspiegel mindestens die Arbeitsflächen von Herd und Spüle vollständig umfasst.
3. Eine aus 1950 stammende Kücheneinrichtung inklusive eines sog. "Stufenbeckens" und eines Wandschrankes ist nicht mehr als wohnwerterhöhende "komplette Einbauküche mit Ober- und Unterschränken" anzusehen.
4. Eine nicht verschließbare Nische im Flur ist kein "Abstellraum".
5. Das Fehlen einer Steckdose im Bad ist wohnwertmindernd. (Leitsätze der Redaktion)
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