Urteil ordnungsgemäße Verwaltung
Schlagworte
ordnungsgemäße Verwaltung; Kostenvoranschlag; Sanierung; Instandsetzungsmaßnahme; Kostenangebot
Leitsatz
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört es, daß vor einer größeren Instandsetzungsmaßnahme grundsätzlich der Schadensumfang und die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt sowie mehrere Kostenangebote eingeholt werden.
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