Urteil Ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung, Altbauwohnraum, Heizkostenabrechnung, Mindestanforderungen, Einsichtsrecht, Aufklärungsrecht
Leitsatz
Hat der Vermieter Heizkostenabrechnungen erteilt, die formell den Mindestanforderungen entsprechen, kann der Mieter nicht auf Erteilung weiterer Abrechnungen klagen, sondern die Rechte aus § 25 a AMVOB bieten die einzige und richtige Möglichkeit für den Mieter, sich Aufklärung zu verschaffen.
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