Urteil Ordnungsgemäße Anwaltsunterschrift unter Berufung


Schlagworte

Ordnungsgemäße Anwaltsunterschrift unter Berufung; Paraphe

Leitsatz

Eine Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz setzt einen individuellen Schriftzug voraus, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt; ein Schriftzug, der als bewusste oder gewollte Namensabkürzung erscheint (Handzeichen, Paraphe) stellt demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar.

(Leitsatz der Redaktion)

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