Urteil Ordentliche Kündigung wg. Aufrufs zum Kampf gegen Vermieter durch Flugblätter


Schlagworte

Ordentliche Kündigung wg. Aufrufs zum Kampf gegen Vermieter durch Flugblätter; Pflichtverletzung des Mieters

Leitsatz

Es liegt eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende schuldhaft nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor, wenn der Mieter selbst durch Flugblätter zum Kampf gegen den Vermieter aufruft bzw. das Abwerfen von Flugzetteln mit entsprechendem Inhalt aus einem Zimmer seiner Wohnung nicht verhindert.

(Leitsatz der Redaktion)

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