Urteil Ordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter Mietkaution ohne vorherige Abmahnung
Schlagworte
Ordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter Mietkaution ohne vorherige Abmahnung; erhebliche Pflichtverletzung; Zurückbehaltungsrecht an Kaution; Blanko-Verpfändungsvertrag
Leitsatz
Zahlt der (Wohnraum-) Mieter nicht die wirksam vereinbarte Mietkaution, kann das einen Grund für eine ordentliche Kündigung wegen nicht unerheblicher schuldhafter Vertragsverletzung darstellen. Eine vorherige Abmahnung ist dann nicht erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)
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