Urteil Ordentliche Bewirtschaftung und Betriebskosten
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung und Betriebskosten
Leitsätze
1. Der Vermieter ist verpflichtet, bei den Wasserwerken die Gewährung eines Sprengwasserabzuges zu beantragen. Hat er dies unterlassen, ist eine Betriebskostenabrechnung entsprechend zu kürzen.
2. Die Kosten für die Wartung der Türschließanlage sind keine umlegungsfähigen Betriebskosten.
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