Urteil Optionsausübung während der Zwangsverwaltung gegenüber Zwangsverwalter, Schriftform nicht erforderlich


Schlagworte

Optionsausübung während der Zwangsverwaltung gegenüber Zwangsverwalter, Schriftform nicht erforderlich

Leitsätze

a) Eine Option zur Verlängerung eines Mietvertrags ist während der für das vermietete Grundstück bestehenden Zwangsverwaltung gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben.

b) Die Ausübung einer Verlängerungsoption ist nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB (im Anschluss an Senatsurteile vom 11. April 2018 - XII ZR 43/17 - NZM 2018, 515 und vom 5. Februar 2014 - XII ZR 65/13 - NJW 2014, 1300).

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