Urteil Opferrente
Schlagworte
Opferrente; Mindestdauer der Freiheitsentziehung für Zuwendung für Haftopfer; Jugendwerkhof
Leitsatz
Mit der besonderen Zuwendung solche bedürftigen Opfer zu unterstützen, deren politische Verfolgung eine bestimmte Schwere erreicht hat, ist durch die Beschränkung auf einen ausschließlich zeitlichen Maßstab nicht in jeder Hinsicht geglückt. Diese Entscheidung des Gesetzgebers haben die Gerichte indes zu beachten; sie dürfen das individuelle Schicksal des Betroffenen nicht als Anspruchsgrundlage der besonderen Zuwendung bewerten, wenn es an der Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen fehlt.
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