Urteil OLG-Zuständigkeit für Berufung gegen AG-Urteil in Mietsachen
Schlagworte
OLG-Zuständigkeit für Berufung gegen AG-Urteil in Mietsachen; ausländischer Wohnsitz; Wohnsitzwechsel in der Berufung
Leitsatz
Der aus dem Gebot der Rechtsmittelklarheit abgeleitete Grundsatz, daß der vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei in der Berufungsinstanz ungeprüft zugrunde zu legen ist, gilt auch dann, wenn der Rechtsmittelführer in der Berufungsinstanz einen anderen (zusätzlichen) eigenen Wohnsitz angibt als im Verfahren vor dem Amtsgericht (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).
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