Urteil Offenlegung der Ermächtigung durch Verkäufer


Schlagworte

Offenlegung der Ermächtigung durch Verkäufer; keine Zurechnung des Verschuldens des JobCenters für verspätete Mietzahlung; Zahlungsverzug; Vermieterstellung; Kündigung; Stellvertretung

Leitsätze

1. Ist der Käufer eines Hausgrundstücks schon vor der Eigentumsumschreibung zur Ausübung der Vermieterrechte ermächtigt, muss das gegenüber einem Kündigungsempfänger offengelegt werden.

2. Der Kündigungsempfänger muss - anders als im Falle der Stellvertretung - eine fehlende Ermächtigung nicht unverzüglich rügen.

3. Eine verspätete Mietzahlung durch das JobCenter muss der Mieter sich nicht als eigenes Verschulden zurechnen lassen (Anschluss an BGH GE 2009, 1613).

(Leitsätze der Redaktion)

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