Urteil Ofenreinigungsklausel, Altbau
Schlagworte
Ofenreinigungsklausel, Altbau; Mietpreisbindung, Altbau; Formularmietvertrag; Formularklausel, töpfermäßige Reinigung der Öfen; töpfermäßige Reinigung, Vermieterpflicht; Instandhaltungspflicht, Abwälzung auf den Mieter
Leitsatz
Bei preisgebundenen Altbauwohnungen ist der Vermieter grundsätzlich zur Reinigung der Öfen verpflichtet. Eine Klausel, die dem Mieter die Kosten für die Reinigung der Feuerstätten einschließlich der Züge bis zur Schornsteinführung auferlegt, verstößt gegen die Mietpreisbindung.
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