Urteil Ofenreinigungsklausel, Altbau


Schlagworte

Ofenreinigungsklausel, Altbau; Mietpreisbindung, Altbau; Formularmietvertrag; Formularklausel, töpfermäßige Reinigung der Öfen; töpfermäßige Reinigung, Vermieterpflicht; Instandhaltungspflicht, Abwälzung auf den Mieter

Leitsatz

Bei preisgebundenen Altbauwohnungen ist der Vermieter grundsätzlich zur Reinigung der Öfen verpflichtet. Eine Klausel, die dem Mieter die Kosten für die Reinigung der Feuerstätten einschließlich der Züge bis zur Schornsteinführung auferlegt, verstößt gegen die Mietpreisbindung.

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