Urteil Örtliche Zuständigkeit


Schlagworte

Örtliche Zuständigkeit; staatliche Verwaltung; Vermögensschädigung; Vermögensverlust; Kontoguthaben; Treuhandkonto; Staatshaushaltskonto; Steuerforderung; Steuerverpflichtung; diskriminierende Vorschriften

Leitsatz

Wurden von einem unter staatlicher Verwaltung stehenden Konto eines sog. Republikflüchtlings diskriminierende Steuerforderungen beglichen, richtet sich die Wiedergutmachung nach § 11 Abs. 5 VermG.

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