Urteil Öffentliche Zustellung
Schlagworte
Öffentliche Zustellung
Leitsatz
Die Bewilligung der öffentlichen Zustellung kann nur erfolgen, wenn (auch) eine Anfrage des Klägers nach dem Wohnsitz des Beklagten über dessen eMail-Anschrift erfolglos geblieben ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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