Urteil Öffentliche Restitution


Schlagworte

Öffentliche Restitution; Unternehmensrückgabe; Zuordnung; Verbindlichkeiten; Unternehmensresterestitution

Leitsätze

1. Gegenstand der öffentlichen Restitution nach Art. 21 Abs. 3 bzw. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 EV ist der entzogene Vermögenswert, wie er steht und liegt. Das schließt alle Verbindlichkeiten und Berechtigungen ein, die konkret auf den Vermögensgegenstand bezogen sind.

2. An der Haftung für Unternehmensvermögen ändert sich nichts, wenn statt des nicht rückgabefähigen Unternehmens nur dessen Reste restituiert werden. Auch diese Reste haften den Gläubigern des Unternehmens nach § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG für die Unternehmensschulden, weil es sich nach wie vor um einen Fall der Unternehmensrückgabe handelt.

3. § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG ist im Bereich der Vermögenszuordnung im Regelfall in der Weise Rechnung zu tragen, daß die Zuordnungsbehörde dem Rückgabeberechtigten gleichzeitig mit dem restituierten Vermögensgegenstand auch die zugehörigen Verbindlichkeiten zuordnet.

4. Maßgebender Zeitpunkt für die zu übernehmenden Schulden ist auch bei der Unternehmensresterestitution nicht der Zeitpunkt der Stillegung, sondern der Zeitpunkt der Rückgabe.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.