Urteil öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz


Schlagworte

öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz; subjektives Recht; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan

Leitsatz

Selbst gegen eine die Umgebung erheblich verändernde Bebauung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre, kann öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz nur gewährt werden, wenn auch ein subjektives Recht verletzt ist.

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