Urteil Nutzungsuntersagung, Wohnnutzung, formelle Illegalität, Baugenehmigung, Darlegungs- und Beweislast, Ermessen, keine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, urbanes Gebiet
Schlagworte
Nutzungsuntersagung, Wohnnutzung, formelle Illegalität, Baugenehmigung, Darlegungs- und Beweislast, Ermessen, keine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, urbanes Gebiet
Leitsatz
Die Regelung über faktische Baugebiete des § 34 Abs. 2 BauGB findet auf die neu eingeführte Gebietskategorie des urbanen Gebiets keine Anwendung (vgl. § 245c Abs. 3 BauGB.
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