Urteil Nutzungsschranken für "Laden", Spielsalon
Schlagworte
Nutzungsschranken für "Laden", Spielsalon
Leitsatz
Mit der Zweckbestimmung des Teileigentums als "Laden" läßt sich der Betrieb eines Spielsalons nicht vereinbaren (im Anschluß an OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 464; 1988, 141).
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