Urteil Nutzungsrechtsübertragung
Schlagworte
Nutzungsrechtsübertragung; Entziehungstatbestände; Vertretungsvollmacht; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss
Leitsätze
1. Begriffsbestimmung und Abgrenzung der Entziehungstatbestände.
2. Eine Rückübertragung ist ausgeschlossen, wenn die Eigentumsrechte noch bei ihrem früheren Inhaber verblieben sind.
3. Ein ohne Vertretungsvollmacht geschlossener Vertrag ist nach DDR-Recht nichtig.
4. Der Kaufvertrag über ein Haus bedurfte zur Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch.
5. Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einem Hausgrundstück bedurfte zur Wirksamkeit der staatlichen Genehmigung.
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