Urteil Nutzungsherausgabeanspruch
Schlagworte
Nutzungsherausgabeanspruch; Saldo zugunsten des Berechtigten; Fristablauf
Leitsatz
Eine teleologische Reduktion des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG dahin, daß der Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten mit Fristablauf nicht erlischt, wenn der Verfügungsberechtigte zuvor einen Saldo zugunsten des Berechtigten ermittelt hat, ist nicht möglich; jedoch kann dem Verfügungsberechtigten in diesem Falle für eine gewisse Zeitspanne die Berufung auf den Fristablauf versagt sein.
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