Urteil Nutzungsherausgabeanspruch
Schlagworte
Nutzungsherausgabeanspruch; Besitzerinvestitionen; Beweis für Investitionsmehrwert; Saldotheorie; Zurückbehaltungsrecht des rechtsgrundlosen Besitzer
Leitsätze
a) Hat der Besitzer in die ihm überlassenen Räume investiert und sie vermietet, so muß er gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen den nicht herausgabepflichtigen Investitionsmehrwert beweisen.
b) Nach Beendigung eines vertraglich begründeten Besitzrechts sind die beiderseitigen rückgewährpflichtigen Leistungen, Nutzungen und Verwendungen nach den Grundsätzen der Saldotheorie zu verrechnen. In diesem Fall steht dem rechtsgrundlosen Besitzer gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe eines zu seinen Gunsten verbleibenden Saldos zu.
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