Urteil Nutzungsherausgabe
Schlagworte
Nutzungsherausgabe; Berechtigter; Verfügungsberechtigter; Rückwirkung einer Gesetzesänderung auf abgeschlossene Restitutionsverfahren; Gesetzesänderung; Mietherausgabeanspruch
Leitsätze
1. Der Berechtigte kann nach der gemäß Art. 13 Satz 3 EALG am 1. Dezember 1994 in Kraft getretenen Bestimmung des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG auch dann Herausgabe der vom Verfügungsberechtigten seit dem 1. Juli 1994 gezogene Nutzungen verlangen, wenn der Rückgabebescheid vor dem 1. Dezember 1994 bestandskräftig geworden ist.
2. Die Anwendung des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG auf bei Inkrafttreten des EALG schon abgeschlossene Restitutionsverfahren (echte Rückwirkung) ist nicht verfassungswidrig.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?