Urteil Nutzungsersatz für vor Fälligkeit bezahlte Kaufpreisraten


Schlagworte

Nutzungsersatz für vor Fälligkeit bezahlte Kaufpreisraten; Bauträgerkaufvertrag; Entlassung aus der Pfandhaft; Pfandfreistellungserklärung; unvollendetes Bauvorhaben; Bauruine; Baubürgschaft; Verstöße gegen Makler- und Bauträgerverordnung

Leitsätze

a) Es ist mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 MaBV unvereinbar, die Verpflichtung der kreditgebenden Bank zur Pfandfreistellung an die Bedingung zu knüpfen, den Auftraggeber dürfe hinsichtlich der Nichtvollendung des Bauvorhabens kein Verschulden treffen.

b) Enthält die Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung eine solche Bedingung, muss dies nicht zwingend zu ihrer Unwirksamkeit führen.

c) Nimmt ein Bauträgervertrag entgegen § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 MaBV nicht auf die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden, zur Sicherung der Freistellung erforderlichen Erklärungen Bezug, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit des Bauträgervertrages.

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