Urteil Nutzungsentschädigung nur bis zum Tag der Rückgabe
Schlagworte
Nutzungsentschädigung nur bis zum Tag der Rückgabe
Leitsatz
Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses endet mit dem Tag der Rückgabe; für den Zeitraum danach kann nur Ersatz eines konkret nachgewiesenen Schadens verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)
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