Urteil Nutzungsentschädigung gegen Träger der öffentlichen Verwaltung wegen Verwendung im komplexen Wohnungsbau
Schlagworte
Nutzungsentschädigung gegen Träger der öffentlichen Verwaltung wegen Verwendung im komplexen Wohnungsbau
Leitsätze
Der Anspruch des Eigentümers gegen den Träger der öffentlichen Verwaltung auf Entschädigung für die Nutzung eines Grundstücks, das ohne eine Ordnung der rechtlichen Beziehungen im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus für Zwecke der öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommen wurde, beruht auf Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 8 EGBGB.
Der Anspruch beträgt 2 % p. a. des gemäß § 20 Abs. 2 SachenRBerG geminderten, für den Geschoßwohnungsbau in dem Gebiet festgestellten Richtwerts.
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