Urteil Nutzungsentschädigung für überbauten Dachraum


Schlagworte

Nutzungsentschädigung für überbauten Dachraum

Leitsatz

Von einem Wohnungseigentümer, der unberechtigt seine Dachgeschoßwohnung durch Erweiterung auf Gemeinschaftsflächen ausgebaut hat, und von dessen Nachfolgern kann die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Überlassung der Dachgeschoßflächen lediglich eine Nutzungsentschädigung für unausgebauten Dachraum verlangen.

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