Urteil Nutzungsentschädigung für Alleinnutzung der Ehewohnung nach Scheidung nach Kostenmiete
Schlagworte
Nutzungsentschädigung für Alleinnutzung der Ehewohnung nach Scheidung nach Kostenmiete
Leitsatz
Die Nutzungsentschädigung, die ein Ehegatte nach der Trennung dem anderen Ehegatten zu zahlen hat, weil er eine im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung allein nutzt, hat sich an der Kostenmiete zu orientieren, wenn die Wohnung i. S. d. § 88 b des II. WoBauG preisgebunden ist.
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