Urteil Nutzungsentschädigung bei vorzeitiger Rückgabe
Schlagworte
Nutzungsentschädigung bei vorzeitiger Rückgabe
Leitsatz
Stimmt der Vermieter nach einer wirksamen Kündigung der Bitte des Mieters um eine Räumungsfrist zum Ende des Monats zu, schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung für den gesamten Monat auch dann, wenn die Mieträume vorfristig zurückgegeben werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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