Urteil Nutzungsentschädigung bei unvollständiger Räumung


Schlagworte

Nutzungsentschädigung bei unvollständiger Räumung

Leitsätze

1. Der Mieter eines Grundstücks erfüllt seine Räumungspflicht nicht, wenn er Sachen in nicht nur unerheblichem Umfang auf dem Grundstück zurückläßt (hier: Streifenfundament und Betonflächen auf etwa 10 % der gemieteten Fläche). 2. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erlischt der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung der Aufbauten und damit der Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.