Urteil Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung; Räumungsklage
Leitsatz
Nach außerordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses wegen langanhaltender Nichtentrichtung des Mietzinses kann die Räumungsklage grundsätzlich entsprechend § 259 ZPO verbunden werden mit der Klage auf künftige Nutzungsentschädigung.
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