Urteil Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung; Mietminderung; Räumungsurteil; Rechtskraft; Kündigung; Zahlungsverzug; Aufrechnung; Kautionsrückzahlungsanspruch
Leitsätze
Der Umfang des Vermieteranspruchs auf Nutzungsentschädigung nach einem Räumungsurteil ist um den Betrag einer Mietminderung ggf. zu kürzen.
Die Rechtskraft eines Räumungsurteils nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs erstreckt sich nur auf die Verurteilung zur Räumung, nicht auf die Beurteilung der Kündigung als wirksam.
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