Urteil Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung; Schadensersatzanspruch; Verzugsschaden; Minderung; Untermietverhältnis; Hauptmietverhältnis; Rechtsmangel; Gewährleistungsausschluß
Leitsätze
a) Nach Beendigung des Untermietverhältnisses steht dem Hauptmieter kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 557 Abs. 1 BGB gegen den Untermieter zu, wenn auch das Hauptmietverhältnis bereits beendet ist.
b) Zum Ausschluß der Gewährleistung des Vermieters für einen Rechtsmangel wegen Kenntnis des Mieters.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat