Urteil Nutzungsentgeltherausgabeanspruch
Schlagworte
Nutzungsentgeltherausgabeanspruch; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug
Leitsatz
Zu dem an den Berechtigten herauszugebenden Entgelt gehört auch der Teil des Mietzinses, der von dem Verfügungsberechtigten als Umsatzsteuer ausgewiesen ist; der Verfügungsberechtigte kann diesen jedoch in dem Verhältnis kürzen, in dem die Vorsteuer seines Unternehmens zur Gesamtheit der als Umsatzsteuer ausgewiesenen Mietanteile steht.
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