Urteil Nutzungsentgelterhöhung in einem Schritt
Schlagworte
Nutzungsentgelterhöhung in einem Schritt; Pachtzins für Datschen; Schuldrechtsanpassung; Mindestentschädigung; Räumung; Kündigung; Nutzungsvertrag; Vergleichsgrundstücke
Leitsätze
1. Zulässiges Entgelt i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 NutzEV ist das von den Parteien des Nutzungsvertrages in zulässiger Weise vereinbarte Nutzungsentgelt. 2. Zu den Anforderungen an die Begründung (§ 6 NutzEV) einer Entgelterhöhung nach § 3 NutzEV. 3. Der Eigentümer kann versäumte Erhöhungsmöglichkeiten nach der Nutzungsentgeltverordnung zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe in einem Schritt für die Zukunft nachholen.
4. Eine Entgelterhöhung für den Fall, dass dem Räumungsbegehren nicht stattgegeben wird, kann eine zulässige Potestativbedingung darstellen, mit der Folge, dass keine unzulässige Bedingung für die rechtsgestaltende Erklärung anzunehmen und die Erhöhungserklärung wirksam ist.
(Leitsätze zu 3. und 4. von der Redaktion)
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