Urteil Nutzungsentgeltanspruch gegen den aufgrund fortgeltenden Nutzungsrechts besitzenden Nutzer


Schlagworte

Nutzungsentgeltanspruch gegen den aufgrund fortgeltenden Nutzungsrechts besitzenden Nutzer; sachenrechtliches Moratorium

Leitsatz

Der Anspruch auf Nutzungsentgelt nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB steht dem Eigentümer auch gegen denjenigen Nutzer zu, der ein Besitzrecht aufgrund nach Art. 233 § 3 EGBGB fortgeltenden Nutzungsrechts hat, das nach §§ 291 ff. ZGB begründet wurde.

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