Urteil Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug des Bauträgers mit Übergabe einer noch herzustellenden Eigentumswohnung
Schlagworte
Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug des Bauträgers mit Übergabe einer noch herzustellenden Eigentumswohnung
Leitsatz
Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen.
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