Urteil Nutzungsausfall nach mangelnden Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Nutzungsausfall nach mangelnden Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Hat der Mieter geschuldete Schönheitsreparaturen trotz Fälligkeit nicht durchgeführt, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch des Vermieters auf Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung des Umfangs der Schönheitsreparaturverpflichtung nach sich zieht.
(Leitsatz der Redaktion)
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