Urteil Nutzungsausfall nach mangelnden Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Nutzungsausfall nach mangelnden Schönheitsreparaturen

Leitsatz

Hat der Mieter geschuldete Schönheitsreparaturen trotz Fälligkeit nicht durchgeführt, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch des Vermieters auf Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung des Umfangs der Schönheitsreparaturverpflichtung nach sich zieht.

(Leitsatz der Redaktion)

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