Urteil Nutzungen, Herausgabe von - vom "nicht so berechtigten" Besitzer
Schlagworte
Nutzungen, Herausgabe von - vom "nicht so berechtigten" Besitzer; Nutzungsersatz, - nach Ertragswert oder tatsächlich gezogenen Nutzungen
Leitsätze
a) Der "nicht so berechtigte" Besitzer kann zur Herausgabe von Nutzungen, die er unter Überschreitung eines ihm gesetzlich zugewiesenen Besitzrechts gezogen hat, unter dem Gesichtspunkt der Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) verpflichtet sein (Abgrenzung zu BGHZ 131, 297).
b) Der Anspruch aus § 988 BGB kann nur im Fall des Eigengebrauchs nach dem objektiven Ertragswert der Gebrauchsvorteile berechnet werden; anderenfalls können nach dieser Vorschrift nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen herausverlangt werden.
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