Urteil Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle
Schlagworte
Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle; teilwerbliche Nutzung; Wohnungsnutzung
Leitsatz
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines Teils einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder.
(Leitsatz der Redaktion)
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