Urteil Nutzung einer nach Ausgleichsleistungsgesetz erworbenen Fläche zur Aufstellung von Windrädern
Schlagworte
Nutzung einer nach Ausgleichsleistungsgesetz erworbenen Fläche zur Aufstellung von Windrädern; kaufvertragliche Regelungen für Entschädigungszahlungen
Leitsatz
Eine Vereinbarung in einem Kaufvertrag nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz über die Zahlung eines kapitalisierten Entschädigungsbetrages aus der Grundstücksnutzung für die Betreibung von Windenergieanlagen i.H.v. 75 % des auf die Gesamtnutzungsdauer der Anlage kapitalisierten Entschädigungsbetrages des Käufers an den Verkäufer verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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