Urteil Nutzung als Ferienwohnung
Schlagworte
Nutzung als Ferienwohnung; Abgrenzung der Begriffe Wohnen und Beherbergung; Beherbergungsbetrieb; Mindestanforderungen an Verwaltungsakt; hinreichende Bestimmtheit; auf Dauer angelegte Häuslichkeit; Mietdauer; hotelähnliche Dienstleistungen; Wäschewechsel; tageweise Vermietung
Leitsätze
1. Zur Abgrenzung von Wohnen und Beherbergung.
2. Indizielle Vermutung von Wohnen durch Bereitstellung einer Küche.
3. Indizielle Vermutung für Beherbergung durch Bereitstellen hotelähnlicher Dienstleistungen.
4. Möglichkeit zu einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit durch angemessene Mietzeit.
(Leitsätze der Redaktion)
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