Urteil Nutzlos gewordene Aufwendungen
Schlagworte
Nutzlos gewordene Aufwendungen; Umweltfehler; Mangel der Mietsache; Sachmängelhaftung; Geruchsbelästigung; Immissionen, ortsübliche; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Aufwendungsersatz; Aufwednungen, nutzlos gewordene; Rentabilitätsvermutung
Leitsätze
1. Unter den mietrechtlichen Mängelbegriff fallen auch sogenannte Umweltfehler, und zwar auch dann, wenn es sich dabei um im Sinne von § 906 Abs. 2 BGB ortsübliche Immissionen handelt.
2. Der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (§ 538 Abs. 1 BGB) umfaßt den Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen nur dann, wenn die "Rentabilitätsvermutung" eingreift.
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